Etwa 1% der Neugeborenen - ca. 6000 von etwa 700.000 Neugeborenen jährlich - werden mit einem Herzfehler geboren. Herzfehler sind damit die häufigste Fehlbildung beim Neugeborenen.
Nur bei jedem 7. Kind (15%) allerdings ist der Herzfehler vor der Geburt bekannt. Wird die Diagnose Herzfehler aber erst nach der Entbindung gestellt, versterben fast 15% der Neugeborenen und Komplikationen sind häufiger. Jeder 5. Todesfall in den ersten Lebenstagen ist auf einen vor der Geburt (präpartal) unbekannten Herzfehler zurückzuführen.
Eine gezielte Herzuntersuchung im Rahmen des Screenings (fetale Echokardiographie) wird deswegen von nationalen und internationalen Ultraschall-Fachverbänden und Pränatalärzten gefordert. Nach den gesetzlichen Vorgaben der Mutterschaftsrichtlichen (MuRL, G-BA) zum 3-stufigen Ultraschallscreening in der Schwangerschaft, ist eine gezielte Ultraschalluntersuchung des kindlichen Herzens allerdings nicht vorgesehen.
Erst aber mit der gezielten Ultraschalluntersuchung des Herzens, der dezidierten Untersuchung der Lage des Herzens, dem sog. 4 Kammerblick können 40-50% der Herzfehler, und mit der weitergehenden Untersuchung und Darstellung der sog. Ausflußbahnen (LVA/RVA) nocheinmal 20-30% der Herzfehler erkannt werden.Bis zu 80% der kindlichen Herzfehler können so erkannt, bzw. ausgeschlossen werden.
Die gezielte Ultraschalluntersuchung des kindlichen Herzens (Fetale Echokardiographie) ist Bestandteil des Feinultraschall der Stufe II, für den wir zugelassen sind.
Wir führen diese Untersuchung aus medizinischen Gründen grundsätzlich, z.B. bei Schwangeren über 35 oder auf Wunsch durch.